Der Landesverband der Kreishandwerkerschaften Niedersachsen/Bremen (LV KH NB) ist der Zusammenschluss der Kreishandwerkerschaften in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen. Der Landesverband nimmt die gemeinsamen Interessen der Kreishandwerkerschaften wahr und fördert den Erfahrungsaustausch. Kreishandwerkerschaften ihrerseits haben im Wesentlichen die Aufgabe, die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und die gemeinsamen Belange der Handwerksinnungen im KH-Bezirk wahrzunehmen. Im Einzelnen sind ihre Aufgaben in Paragraph 87 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt. Da die Kreishandwerkerschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch mittelbare hoheitliche Aufgaben erfüllt, hat sie die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen zu erfüllen sowie die Behörden im Rahmen der Amtshilfe bei den das selbständige Handwerk berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen.
Den Kreishandwerkerschaften gehören die Handwerksinnungen mit ihren Mitgliedsbetrieben an. Den Innungen und deren Mitgliedern steht die Kreishandwerkerschaft u. a. zur Verfügung für: Beratung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen einschließlich der gerichtlichen Prozessvertretung, Rat und Hilfe in allen Rechtsfragen des Geschäftslebens, Bearbeitung von Wettbewerbs- und Schwarzarbeitsangelegenheiten, Klärung von VOB-Angelegenheiten, jegliche Behördenhilfe für die Innungsmitglieder.
Außerdem führt die Kreishandwerkerschaft regelmäßig - somit gibt es Ausnahmen - die Geschäfte der Innungen.
Das bedeutet, dass sämtliche anfallende Verwaltungsarbeiten (z. B. Lehrlingsrolle, Prüfungswesen, Informationsdienst, Haushalts- und Rechnungswesen, Veranstaltungen usw.) für die einzelnen Innungen durchgeführt werden.
Die überbetriebliche Berufsausbildung ist wichtiger Bestandteil der bewährten handwerklichen Ausbildung. Sie wird von vielen Kreishandwerkerschaften für einen Teil der handwerklichen Berufe durchgeführt.
Außerdem ist die örtliche Kreishandwerkerschaft häufig Träger von Maßnahmen der Erwachsenenbildung, wie z. B. von allgemeintheoretischen Meisterkursen und auch von fachtheoretischen Meisterkursen.
Weitere z. T. durch die Agentur für Arbeit geförderte Bildungsmaßnahmen werden durchgeführt.